Die Universität Paderborn ist eine leistungsstarke und international orientierte Campus-Universität. In interdisziplinären Teams gestalten wir zukunftsweisende Forschung, innovative Lehre sowie den aktiven Wissenstransfer in die Gesellschaft. Als wichtige Forschungs- und Kooperationspartnerin prägt die Universität auch regionale Entwicklungsstrategien. Unseren Beschäftigten in Forschung, Lehre, Technik und Verwaltung bieten wir ein lebendiges, familienfreundliches und chancengerechtes Arbeitsumfeld mit kurzen Entscheidungswegen und vielfältigen Möglichkeiten. Gestalten Sie mit uns die Zukunft!
In der Universität Paderborn wird zum 1. August 2025 folgender Ausbildungsberuf besetzt:
Informationselektroniker*in (w/m/d)
Berufsbild – Ausbildungsinhalte:
· Montieren und Installieren von Medientechnik-Infrastruktur
· Konzipieren von Informations- und Kommunikationssystemen
· Installieren von Anwendungssoftware, Konfigurieren und Testen
· Analysieren von Fehlern und Instandsetzen von Geräten und Systemen
· Durchführen von Serviceleistungen, Problemlösungen
· Beratung, Betreuung und Schulung von Kunden und Benutzern
· Lesen und Anwenden technischer Unterlagen
Dauer der Ausbildung:
3,5 Jahre
Gewünschte Voraussetzungen:
· Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss
· technisches Verständnis
· sorgfältige und konzentrierte Arbeitsweise
· grundlegende PC-Kenntnisse
· Kommunikationsfreude
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden gem. Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Ebenso ist die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter im Sinne des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) erwünscht.
Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Lea Dören telefonisch unter 05251/60-2529 oder per E-Mail unter bewerbungen-azubi@zv.uni-paderborn.de
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, die letzten beiden Zeugnisse) werden bis zum
2. März 2025 erbeten.
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